Information zur Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen


Sehr geehrte Haus- u. Wohnungseigentümer,
ich möchte Sie als Ihr Schornsteinfeger und Sicherheitsexperte, kurz über die Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen informieren.

  • Seit dem 01. November 2012 sind Rauchwarnmelder in Neubauten Pflicht.
  • Bestandsbauten müssen bis 2015 mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
  • Mindestens je 1 Rauchmelder für Schlafräume und Flure die als Fluchtweg dienen.
  • Geregelt in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung.

Ich biete Rauchmelder der Firma Pyrexx Typ PX-1 zu einem günstigen Preis an.
Eine jährliche Wartung/ Überprüfung kann vereinbart werden.
Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot!


12 Jahre Lebensdauer

Der Rauchmelder PX-1 ist ein Rauchmelder, der hält was er verspricht: 12 Jahre Lebensdauer ist daher für den Rauchmelder PX-1 der Firma Pyrexx kein Problem!

 

 

Von den jährlich 500 Brandopfern in Deutschland sterben etwa 70% nachts in den eigenen vier Wänden. Der Grund - wenn wir schlafen, schläft auch unser Geruchsinn. Vom Menschen unbemerkt, kann sich der tödliche Rauch eines Brandes schnell im gesamten Gebäude ungehindert ausbreiten. Bereits wenige Atemzüge der giftigen Rauchgase können zum Tode führen. Für die Rettung aus dem Gebäude bleiben nur zwei bis vier Minuten Zeit.

Der von uns angebotene Rauchwarnmelder warnt frühzeitig bei der ersten Rauchentwicklung und schützt damit Leben.


.